
Kassenzulassung.
Kassenzulassung für alle gesetzlichen Krankenkassen.
Voraussetzung für die Übernahme der Kosten durch Ihre gesetzliche Krankenkasse ist die ärztliche Heilmittelverordnung gemäß des aktuellen Heilmittelkatalogs.
Kassenzulassung für alle gesetzlichen Krankenkassen.
Voraussetzung für die Übernahme der Kosten durch Ihre gesetzliche Krankenkasse ist die ärztliche Heilmittelverordnung gemäß des aktuellen Heilmittelkatalogs.